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Das Gleichbehandlungsgesetz -
Auswirkungen für mittelständische Unternehmen
Risiken minimieren und Ersatzansprüche vermeiden
Am 01.08.2006 tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
in Kraft. Die langen Beratungen des Gesetzgebers und die öffentliche
Diskussion beweisen die hohe Brisanz dieses Gesetzes gerade für
mittelständische Unternehmen.
Wir informieren Sie im Rahmen unserer Unternehmergespräche auf
der Kronenburg am
Donnerstag, 03. August 2006, 16.30 Uhr
über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Unternehmenspraxis,
und zwar insbesondere auf den Gebieten des Arbeitsrechts und des
Allgemeinen Vertragsrechts (Lieferungen und Leistungen, Vermietungen)
anhand praxisrelevanter Beispiele.
Im Anschluss an die Vorträge besteht Gelegenheit zu weiteren Diskussionen
und zum Meinungsaustausch bei einem kleinen Imbiss und einem guten
Glas Dortmunder Bier. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Den Einladungsflyer zum Ausdrucken und anmelden finden Sie hier.
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